Die Landesregierung will bestmögliche Startchancen für die Kleinsten im Land ermöglichen, deshalb definiert Schleswig-Holstein mit dem KitaG verbindliche Qualitätsstandards als Mindestvorgaben. Kommunen und Träger können selbstverständlich darüber hinaus gehende Qualitätsangebote machen. Dort, wo die Kommunen die neuen Standards bereits heute erfüllen, kann das zusätzliche Landesgeld beispielsweise für eine weitere Qualitätsverbesserung oder eine weitere Entlastung der Eltern verwendet werden. Mehr Qualität bedeutet dabei ganz konkret: Mehr Fachkräfte, kleine Gruppen und mehr Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher für die pädagogische Arbeit.
Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
Durch das KiTaG wurde der Fachkraft-Kind-Schlüssel im Elementarbereich von 1,5 pro Gruppe auf 2,0 Fachkräfte angehoben.
Begrenzung der Gruppengröße
- Gruppengröße für Regel-Krippengruppen beträgt zehn Kinder
- Gruppengröße für Regel-Kindergartengruppen beträgt 20 Kinder
- Kann in Regel- und Natur-Kindergartengruppen sowie in Regel- und Natur-Hortgruppen um zwei Kinder erhöht werden
- Befristete Gruppengrößenerhöhung zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen aufgrund des Zuzugs von geflüchteten Kindern möglich, je nach Gruppenart um ein bis zu drei Kinder
Verfügungszeiten
Im Gesetz ist festgehalten, dass Verfügungszeiten im Umfang von 7,8 Stunden (pro Woche/pro Gruppe), die Fachkräfte beispielsweise für ihre eigene Vorbereitung nutzen, in jeder Kita ein fester Bestandteil der Planungen sein müssen. Auch hier können die Kommunen oder die Träger weitergehende Regelungen treffen.
Leitungsfreistellungszeiten
Leitungsfreistellungszeiten, die für Vorbereitung und Organisation genutzt werden, sind im KiTaG verbindlich als Mindestanforderung aufgenommen. Natürlich können diese vor Ort weiterentwickelt werden und Kommunen und Träger können darüber hinaus gehende Regelungen treffen.
Fachkräftegewinnung
Ein wesentlicher Faktor für die Fachkräftegewinnung sind gute Arbeitsbedingungen. Mit den qualitätssteigernden Maßnahmen und deren Finanzierung trägt das Land einen wichtigen Teil dazu bei – neben weiteren Maßnahmen wie z.B. Verbesserung bei der Ausbildung, die unabhängig vom Reformgesetz verfolgt werden.
Flexibilisierung Betreuungsmöglichkeiten, z.B. Hort
Das KiTaG ermöglicht die Nutzung verschiedener Gruppenarten. Neben einer möglichen Betreuung von 15 Kindern von 1,5 Fachkräften in der „Mittleren Hortgruppe“ werden Kinder in einer Regel-Kindergartengruppe bestehend aus 20 Kindern von 2 Fachkräften gefördert.
Dokumentation
Umfangreiche Melde- oder Dokumentationspflichten sieht das Gesetz entgegen mancher Mutmaßungen hingegen nicht vor. Die Einrichtungen müssen nur auf geeignete Weise dokumentieren, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchen Tag in den Gruppen gearbeitet haben. Weitere Differenzierungen sind nicht notwendig. Hintergrund ist lediglich, dem Jugendamt auf dessen Verlangen die Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels belegen zu können (siehe hierzu auch § 26 Abs.2). Eine regelmäßige Meldepflicht ist nicht vorgesehen, sondern erst nach Nicht-Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels über mehr als 5 Tage.
Anforderungen für den Erhalt von Landesförderung
Sie sind Einrichtungsträger und wollen wissen welche Anforderung für Sie gelten, um die Landesförderung zu erhalten? Für einen schnellen Überblick haben wir eine Übersicht der relevanten Regelungen im Gesetz erstellt, diese können Sie hier herunterladen:
Qualitätskriterien einer Referenzkita (PDF, 213KB, Datei ist barrierefrei)
Videovorträge als Ersatzformat für Regionalkonferenzen
Die zur Einführung in die Kita-Reform geplanten Regionalkonferenzen mit vertiefenden und weiterführenden Informationen zu den Bereichen Finanzierung, Recht & Qualität und Kindertagespflege konnten aufgrund der Coronapandemie nicht wie geplant stattfinden. Die für die Regionalkonferenzen angedachten Vorträge sind stattdessen als Videos verfügbar.
Erklärfilme zur Kitareform
Weitere Informationen und Empfehlungen
Checkliste für Finanzierungsvereinbarungen
Forum zur Umsetzung des neuen KiTaG - Fragen und Antworten zu zentralen Themen, Stand 16.05.2023 (PDF, 783KB, Datei ist barrierefrei)
Arbeitshilfe der Arbeitsgemeinschaft "Finanzierungsvereinbarungen" (Stand: 24.06.2020) (PDF, 691KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Arbeitshilfe der Arbeitsgemeinschaft "Finanzierungsvereinbarungen" (Stand: 24.06.2020) (PDF, 455KB, Datei ist barrierefrei)
Erläuterungen zum Änderungsgesetz (Landtagsbeschluss 10. Dezember 2020)
Erläuterungen zum Änderungsgesetz (Landtagsbeschluss 8. Mai 2020)
Empfehlungen zur pädagogischen Fachberatung (PDF, 192KB, Datei ist barrierefrei)
Empfehlungen zum Qualitätsmanagement (PDF, 454KB, Datei ist barrierefrei)
Empfehlungen zur alltagsintegrierten Sprachbildung (PDF, 191KB, Datei ist barrierefrei)