Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
 
Referat
43
 
übergeordnetes Ziel
Partizipation von Menschen mit Behinderungen und der Zivilgesellschaft berücksichtigen, ausbauen und einführen
 
Titel der Maßnahme
Durchführung einer Wirkungsevaluation zu den entwickelten Handlungsleitlinien "Gewalt, Behinderung und Sexualität" der
Arbeitsgruppe 33 - Bewertung der Ergebnisse - Festlegung von folgenden Maßnahmen
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hat die Arbeitsgruppe 33 im Landespräventionsrat Handlungsleitlinien zum Thema "Gewalt, Behinderung und Sexualität" erarbeitet und veröffentlicht. Die Leitlinien richten sich an Wohn- und Werkstätten sowie Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen und an diese selbst. Eine Ende 2023 durchgeführte Evaluation sollte die Handlungsleitlinien, insbesondere mit Blick auf die Verbreitung in Wohn- und Werkstätten und beabsichtigten Wirkungen, überprüfen. Die Anfang 2024 zusammengefassten und dargestellten Umfrageergebnisse konnten das ursprüngliche Evaluationsziel nicht vollumfänglich verifizieren. Insofern sieht der Landespräventionsrat zunächst eine Abstimmung mit der Beauftragten für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Geschäftsbereich des MIKWS sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holsteins zur Klärung der sich aus dem Evaluationsergebnis ergebenen Fragestellungen und den dann sich anschließenden Maßnahmen für angezeigt.
      Im Anschluss wäre eine erneute Einberufung der Arbeitsgruppe 33 sinnvoll.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Mehr Teilhabe am öffentlichen Leben
      Das wollen wir als Innen·ministerium machen:
      Menschen mit Behinderungen erleiden sexuelle Gewalt häufiger als Menschen ohne Behinderung.
      Wie können wir die Menschen besser schützen?
      Eine Arbeits-gruppe hat hierzu Empfehlungen aufgeschrieben.
      Die Arbeits-gruppe hat viele Mitglieder.
      Zum Beispiel aus
      • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      • Vereinen zum Schutz vor sexueller Gewalt.
      • Vereinen zum Schutz von Kindern.
      Die Arbeits·gruppe hat Info·hefte für Menschen mit Behinderungen gemacht. Und für Personen, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten. Die Info·hefte wurden auch in Werk·stätten und in Wohn·einrichtungen verteilt.
      Menschen mit und ohne Behinderungen sitzen am Tisch reden miteinander.
      In den Info·heften steht zum Beispiel:
      • Gewalt ist nicht erlaubt.
      • So können sich Menschen vor Gewalt schützen.
      • Hier können die Menschen Hilfe bekommen.
      Die Arbeits·gruppe soll nun prüfen:
      • Kennen alle Menschen ihre Rechte?
      • Haben alle Menschen die Infos verstanden?
      • Müssen wir die Infos besser machen?


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    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/n_33nQuhqNk

 
Kriterien
Terminabstimmung zwischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Beauftragten für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Geschäftsbereich des MIKWS und Landespräventionsrat.
 
Beteiligte
Mitglieder der Arbeitsgruppe 33; Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung; Deutscher Kinderschutzbund LV SH; pro familia SH; Kinderschutzzentrum Kiel; Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.; PETZE; Bürger; mixed pickels e.V.; Lebenshilfewerk Neumünster; Aktionsgemeinschaft Handlungsplan e.V.; Stiftung Drachensee; Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten; LAG Frauenbeauftragte SH; Gehörlosenverband SH e.V.; LAG Bewohnerbeiräte SH; Inklusionsbüro SH; Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg; Paritätischer Wohlfahrtsverband SH e.V.; Lebenshilfewerk Kreis Herzogtum Lauenburg.
 
Zeitrahmen
ab 2022 bis 2024
 
Handlungsfelder
    1: Bewusstseinsbildung
    3: Arbeit und Beschäftigung
    7: Schutz der Persönlichkeitsrechte
 
Ziel / Maßnahme
Z 1 M 3
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
22.07.2025 - 11:19 Uhr

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