Im Gesetz selbst sind Maßnahmen des E-Government beschrieben:
- Verwaltungsträgerübergreifende Prozessgestaltung
- Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit bei elektronischer Aufgabenerledigung
- Verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation
- Zentrale Dienste des Landes
Ziel ist es, sowohl prozessuale als auch technische Standards zu bilden, um die Abwicklung von Verwaltungsabläufen zwischen den einzelnen Stellen und dem Bürger zu verbessern.
Aufgaben sollen "medienbruchfrei" erledigt werden, das heißt zum Beispiel, dass der Schritt der Übertragung von Papiervorlagen in digitale Verzeichnisse entfällt und stattdessen sofort ins digitale Verzeichnis gearbeitet wird. Über standardisierte Dienste können Verwaltungsaufgaben schneller und kostengünstiger bearbeitet und der Austausch zwischen verschiedenen Stellen und den Bürgern verbessert werden.
E-Government-Gesetz (externer Link)