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Schleswig-Holstein

E-Government

Schleswig-Holstein hat als Auswirkung der EG-Dienstleistungsrichtlinie am 8. Juli 2009 das Gesetz zur elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zur Verbesserung der Geschäftsprozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung geschaffen.

Letzte Aktualisierung: 06.07.2023

Im Gesetz selbst sind Maßnahmen des E-Government beschrieben:

  • Verwaltungsträgerübergreifende Prozessgestaltung
  • Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit bei elektronischer Aufgabenerledigung
  • Verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation
  • Zentrale Dienste des Landes

Ziel ist es, sowohl prozessuale als auch technische Standards zu bilden, um die Abwicklung von Verwaltungsabläufen zwischen den einzelnen Stellen und dem Bürger zu verbessern.

Aufgaben sollen "medienbruchfrei" erledigt werden, das heißt zum Beispiel, dass der Schritt der Übertragung von Papiervorlagen in digitale Verzeichnisse entfällt und stattdessen sofort ins digitale Verzeichnis gearbeitet wird. Über standardisierte Dienste können Verwaltungsaufgaben schneller und kostengünstiger bearbeitet und der Austausch zwischen verschiedenen Stellen und den Bürgern verbessert werden.

E-Government-Gesetz (externer Link)

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