I. Anmeldung/Zulassung:
Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung bedarf es der Zulassung. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 2 JAVO). Zugelassen werden kann nur, wer mindestens zwei Semester unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert hat. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält etwa drei bis vier Wochen nach Einreichung des Antrags einen Zulassungsbescheid durch einfachen Brief oder - wenn z.B. die Unterlagen nicht vollständig sind - eine entsprechende Beanstandung. Die Ladung zu den Aufsichtsarbeiten erfolgt in der Regel gesondert.
II. Meldefrist:
Der Antrag auf Zulassung ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt einzureichen (§ 5 JAVO). Zu beachten ist, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs (§ 22 JAVO) und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung (§ 23 JAVO) andere Meldefristen gelten. Eine Versäumung ist nicht heilbar. Einzelheiten dazu finden Sie unter
Freiversuch gemäß § 22 JAVO.
III. Gliederung der Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich wie folgt:
- Anfertigung von sieben Aufsichtsarbeiten in den Kernbereichen der Pflichtfächer. Für jede der Arbeiten stehen dem Prüfling fünf Stunden zur Verfügung. Nach § 11 JAVO werden drei Klausuren im Bürgerlichen Recht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht geschrieben. Auf die Übergangsregelung nach § 37 JAVO SH wird hingewiesen.
- Mündliche Prüfung in den Kernbereichen der Pflichtfächer einschließlich der wissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen.
Die Prüfung beginnt mit den Aufsichtsarbeiten und endet mit der mündlichen Prüfung.
IV. Klausurentermine:
Aufsichtsarbeiten werden an zwei Terminen im Jahr (meist Januar und Juli) angeboten. Die genauen Termine, die üblicherweise im Frühsommer des Vorjahres festgelegt werden, können Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik
Termine der Klausuren abrufen. Der Ort, an dem die Aufsichtsarbeiten geschrieben werden, wird mit der Ladung bekannt gegeben.
V. Mündliche Prüfungstermine:
Die Prüfungsgruppen werden erst nach der Korrektur der Klausuren zusammengestellt. Aus diesem Grunde erfolgt die Bekanntgabe der mündlichen Prüfungstermine ungefähr vier Monate nach Abgabe der letzten Aufsichtsarbeit.
Sobald die Termine feststehen, erhalten die Prüflinge die Ladung. Zusätzlich können die Termine auch auf dieser Homepage unter der Rubrik
Termine der mündlichen Prüfungen abgerufen werden.
VI. Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten:
Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten werden den Prüflingen spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Hiervon ist abzusehen, wenn der Prüfling einen entsprechenden Antrag stellt.
VII. Bekanntgabe der Prüfer:
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission wird den Prüflingen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben.