Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Um weitere Flächen auszuweisen und die Leistung aus Windenergie bis 2030 auf 15 Gigawatt zu erhöhen, schreibt das Land seine Raumordnungspläne fort.
Zunächst muss der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden, in dem vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze) vorgegeben werden. Zu einem zweiten Entwurf der LEP-Teilfortschreibung Windenergie an Land fand von Mai bis Juli 2025 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Landesregierung strebt an, die LEP-Teilfortschreibung bis Ende 2025 festzusetzen.
LEP Windenergie an Land: Zweiter Entwurf
LEP Windenergie: Zweiter Entwurf
Der zweite Entwurf enthält 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung. Ausschlusskriterien in Form von Zielen der Raumordnung legen fest, welche Flächen der Windenergieplanung grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen. Aus der verbleibenden Potenzialfläche werden dann in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen anhand der Grundsätze der Raumordnung die zukünftigen Vorranggebiete ausgewählt. Darüber hinaus gibt es eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist. Ausführliche Erläuterungen zum zweiten Entwurf des neuen LEP Windenergie gibt ein Hintergrundpapier:
Hintergrundinformationen zum zweiten Entwurf des neuen LEP Windenergie (PDF, 174KB, Datei ist barrierefrei)
LEP Windenergie an Land: Erster Entwurf
Der erste Entwurf war 2024 in ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben worden. Nach Auswertung der rund 1.800 abgegebenen Stellungnahmen wurden einige Regelungen noch einmal verändert oder Abgrenzungen angepasst. Alle Unterlagen der Teilfortschreibung (Landesverordnung, Plantext, Plankarte und Umweltbericht) stehen auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung. Ausführliche Erläuterungen zum ersten Entwurf des LEP Windenergie aus 2024 gibt ein weiteres Hintergrundpapier:
Hintergrundinformationen zum Entwurf des neuen LEP Windenergie (PDF, 159KB, Datei ist barrierefrei)
Aktuelle Potenzialfläche für Windenergienutzung
Die Fläche, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten praktisch zur Verfügung steht, umfasst rund 7,2 Prozent der Landesfläche und ist in einer Potenzialflächenkarte dargestellt. Aus den Potenzialflächen wird das Land anhand der Grundsätze der Raumordnung und unter Berücksichtigung, dass die Rotoren der Anlagen nicht über die Gebiete hinausragen (Rotor-In-Planung), rund 3,0 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie auswählen.
Zusätzliche Karten und Geodaten
Karte Potenzialfläche Windenergie SH (PDF, 35 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Potenzialfläche Windenergie SH (zip, 9 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Ausschlüsse (zip, 34 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Ziele der Raumordnung (zip, 54 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Geodaten Grundsätze der Raumordnung (zip, 126 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Karte LEP Auszug Grundsätze (PDF, 37 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Potenzialfläche ändert sich fortlaufend, da sich die von den Zielen der Raumordnung erfassten Schutzbelange ebenfalls fortlaufend ändern. Die Potenzialflächenkarte wird daher in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Die vorliegende Karte und die Geodaten stammen vom Juli 2025. Die Grundsätze der Raumordnung, die sich kartografisch abbilden lassen und deren Gebietskulisse nicht in anderen Planwerken dargestellt ist, sind in der "Karte Grundsätze" dargestellt. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Karten und Geodaten sind nicht Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein oder der Regionalpläne Windenergie.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Bei Fragen zu den Karten oder Geodaten wenden Sie sich bitte an Axel Hilker unter der Telefonnummer 0431-988-1830.
Eckpunkte der aktuellen Flächenplanung
Eckpunkte für die weitere Windenergieflächenplanung hatte die Landesregierung bereits am 19. Dezember 2023 beschlossen. An den bisherigen Abständen der Windenergieanlagen zu Siedlungen und Wohngebäuden im Außenbereich soll festgehalten werden. Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverändert. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter.
Andere Kriterien, zum Beispiel der Landschafts-und Artenschutz oder der Denkmalschutz, werden hingegen teilweise weniger stark gewichtet, um genügend Vorranggebiete Windenergie ausweisen zu können. Darüber hinaus können in den Vorranggebieten zukünftig auch Straßen, Hochspannungsleitungen, Deiche und andere linienförmige Strukturen liegen, die dann erst bei der Genehmigung der konkreten Standorte von Windenergieanlagen berücksichtigt werden.
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