Die Landesregierung hat am 29. Juli 2025 den Entwürfen für die drei neuen Regionalplan-Teilaufstellungen Windenergie an Land zugestimmt. Sie sollen künftig die noch geltenden Pläne aus dem Jahr 2020 ersetzen. Vom 7. August bis 8. Oktober 2025 kann die Öffentlichkeit zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die Verfahren wurden am 30. Juli 2025 im Amtsblatt Schleswig-Holstein amtlich bekanntgemacht.
Amtliche Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land Kapitel 4.7
Die Pläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe umfassen jeweils die Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext zum Thema Windenergie an Land, eine Karte mit den Vorranggebieten und ein Umweltbericht. Teil des Umweltberichts sind rund 980 Datenblätter, in denen zu jeder einzelnen der vorab ermittelten Potenzialflächen erläutert wird, wie die Landesplanung zu ihrer Abwägungsentscheidung gelangt ist.
Die Landesregierung stellt die Regionalpläne auch insgesamt neu auf. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft als eigenes Verfahren.
Planungsräume
Die Pläne gelten für die folgenden Planungsräume:
- Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
- Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
- Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Die Entwürfe für der Regionalplan-Teilaufstellungen Windenergie an Land einschließlich aller Unterlagen können im Online-Beteiligungsportal BOB-SH eingesehen und heruntergeladen werden.
BOB-SH: Landesplanung Schleswig-Holstein
Datenschutzerklärung zum Beteiligungsverfahren zu den Regionalplänen "Windenergie an Land" (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei)
Inhalte der Regionalpläne Windenergie an Land
Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Die Regionalpläne setzen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans dazu in konkrete Vorranggebiete um. Grundlage für die Ermittlung der Vorranggebiete ist die sogenannte Potenzialfläche Windenergie, das heißt, die Landesfläche, die nach Abzug von Ausschlussbereichen verblieben ist. Bestimmte Grundsätze der Raumordnung (Abwägungskriterien) werden dann zur Auswahl der bestgeeigneten Vorranggebiete herangezogen.
Mögliche Abwägungsbelange
Welche Belange jeweils berührt und abzuwägen sind, ist von Potenzialfläche zu Potenzialfläche unterschiedlich. Abwägungsbelange, die berücksichtigt werden, sind beispielsweise Infrastruktur, Natur- und Artenschutz oder Denkmalschutz. Je weniger Abwägungsbelange betroffen sind, die berücksichtigt werden müssen, desto eher kann eine Potenzialfläche auch Vorranggebiet werden.
Auch der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen kann in der Abwägung ein maßgeblicher Faktor sein, da nicht nur getätigte private Investitionen abwägungsrelevant sein können, sondern auch die bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur (Netzanschlüsse, Umspannwerke) nach Möglichkeit weitergenutzt werden soll. Die Abwägungsentscheidungen werden schließlich in Datenblättern dokumentiert. Die Öffentlichkeit hat dann Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Ausführliche Erläuterungen zu den Entwürfen der Regionalpläne Windenergie gibt ein Hintergrundpapier:
Hintergrundinformationen zu den Entwürfen der Regionalpläne Windenergie (PDF, 137KB, Datei ist barrierefrei)
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