Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde. Bei Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, wird keine genaue Jahresangabe benötigt.
Sollte das Baujahr für die Eigentümer:innen im Einzelfall tatsächlich nicht zu ermitteln sein, kann es geschätzt werden.
Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 (Anlage Grundstück Zeile 4 und andere)
Der Wert unbebauter Grundstücke und der Bodenwert bebauter Grundstücke werden durch den Bodenrichtwert festgelegt. Dieser wird von sogenannten Gutachterausschüssen ermittelt.
Sie können den Bodenrichtwert für die Bodenrichtwertzone, in der sich Ihr Grundstück befindet, im Internet über das Grundsteuerportal kostenfrei abrufen.
Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer:innen von Grundstücken und Inhaber:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ihre Erklärung einreichen.
Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.
Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 21 und andere)
Wo finde ich diese Angaben?
Baupläne, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Einheitswertbescheid
Erläuterung
Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde.
Bruttogrundfläche in m² (Anlage Grundstück Zeile 9)
Wo finde ich diese Angaben?
Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen
Tragen Sie bitte die Bruttogrundfläche in Quadratmetern für jede Gebäudeart gesondert ein. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile. Diese schließt die Bekleidung, z. B. Putz- und Außenschalen ein. Bei den Grundflächen werden die folgenden Bereiche unterschieden:
Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
Bereich c: nicht überdeckt.
Als Bruttogrundfläche sind nur die Grundflächen der Bereiche a und b maßgebend.
Nicht zur Bruttogrundfläche gehören z. B.:
Flächen von Balkonen
Flächen von Spitzböden
Flächen von Kriechkellern
Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen
Flächen unter konstruktiven Hohlräumen (z. B. über abgehängten Decken).
Für den Zivilschutz genutzte Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bleiben bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Geben Sie daher bitte an, wie viele Quadratmeter der Bruttogrundfläche auf Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz entfallen.
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