Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Grundsteuerreform von A bis Z

Grundsteuerreform von A bis Z

Baujahr

Bodenrichtwert

Bruttogrundfläche

Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 8)

Wo finde ich diese Angaben?

Bauunterlagen, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Erläuterung

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde. Bei Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, wird keine genaue Jahresangabe benötigt.

Sollte das Baujahr für die Eigentümer:innen im Einzelfall tatsächlich nicht zu ermitteln sein, kann es geschätzt werden.

Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 (Anlage Grundstück Zeile 4 und andere)

Wo finde ich diese Angaben?

Grundsteuerportal (Zum Portal)

Erläuterung

Der Wert unbebauter Grundstücke und der Bodenwert bebauter Grundstücke werden durch den Bodenrichtwert festgelegt. Dieser wird von sogenannten Gutachterausschüssen ermittelt. 

Sie können den Bodenrichtwert für die Bodenrichtwertzone, in der sich Ihr Grundstück befindet, im Internet über das Grundsteuerportal kostenfrei abrufen.

Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer:innen von Grundstücken und Inhaber:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ihre Erklärung einreichen.

Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Baujahr (Anlage Grundstück Zeile 21 und andere)

Wo finde ich diese Angaben?

Baupläne, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Einheitswertbescheid

Erläuterung

Bitte tragen Sie das Jahr ein, in dem das Gebäude das erste Mal bezugsfertig war. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Tragen Sie bitte immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ein, auch wenn das Gebäude später durch Anbauten oder Aufstockungen erweitert wurde.

Bruttogrundfläche in m² (Anlage Grundstück Zeile 9)

Wo finde ich diese Angaben?

Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen

Querschnitt eines Gebäudes mit Beschriftungen
Beispielhafte Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b und c.

Erläuterung

Tragen Sie bitte die Bruttogrundfläche in Quadratmetern für jede Gebäudeart gesondert ein. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks und der Grundflächen der äußeren Maße der Bauteile. Diese schließt die Bekleidung, z. B. Putz- und Außenschalen ein. Bei den Grundflächen werden die folgenden Bereiche unterschieden:

  • Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich c: nicht überdeckt.

Als Bruttogrundfläche sind nur die Grundflächen der Bereiche a und b maßgebend.

Nicht zur Bruttogrundfläche gehören z. B.:

  • Flächen von Balkonen
  • Flächen von Spitzböden
  • Flächen von Kriechkellern
  • Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen
  • Flächen unter konstruktiven Hohlräumen (z. B. über abgehängten Decken).

Für den Zivilschutz genutzte Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen bleiben bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Geben Sie daher bitte an, wie viele Quadratmeter der Bruttogrundfläche auf Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz entfallen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Glossar A - Z