Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sind angesichts der strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen unausweichlich.
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In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Anteil an Personen, die medizinische Leistungen benötigen, und es stehen weniger Fachkräfte zur Verfügung, um den steigenden Bedarf zu decken.
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Zudem ist die Qualität der medizinischen Versorgung innerhalb der vergangenen Jahre - zu Recht - verstärkt in den Fokus gerückt.
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Zusammenfassend bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu einer Angebotsverschiebung zugunsten größerer Zentren kommen wird, die die Expertise, die Fachkräfte und die Ausstattung haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.
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Allerdings wird auch in den Regionen, in denen keine Zentren angesiedelt sind, eine gute medizinische Grund- und Notfallversorgung über die Sektorentrennung hinaus gebraucht. Hier gilt es, auch gemeinsam mit dem Bund passgenaue Optionen für diese Regionen zu finden und umzusetzen.
Hintergrund zum Verlauf der Erarbeitung der Krankenhausreform
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Mit seiner 3. Stellungnahme legte die Regierungskommission des Bundes am 6. Dezember 2022 einen Reformvorschlag für eine Krankenhausreform vor, die zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen sollte.
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In einer Fach-AG bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachebenen der Landesministerien, des Bundesministeriums für Gesundheit, der regierenden Bundestagsfraktionen und der Regierungskommission wurden die Eckpunkte der Reform zunächst diskutiert. Anschließend wurde über die Ergebnisse in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene der Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren mehrfach intensiv und kontrovers diskutiert und beraten.
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Dabei war es enorm wichtig, dass die Länder immer wieder Verbesserungsbedarf an den Vorschlägen des Bundes angemahnt und konstruktive Verbesserungsvorschläge eingebracht haben.
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Auf dieser Grundlage kam es am 10. Juli 2023 zu einer Einigung über Eckpunkte zur Krankenhausreform.
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Die durch die Länder verbesserten Eckpunkte sollten Basis für die Reform sein. Schleswig-Holstein hat sich maßgeblich dafür eingesetzt und die Eckpunkte mitgestaltet – zusammen mit den anderen 15 Bundesländern. Schleswig-Holstein teilte und teilt ausdrücklich die Zielrichtung des Reformvorschlags.
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Mit der Enthaltung Schleswig-Holsteins bei der Abstimmung zum Eckpunktepapier in Berlin im Juli 2023 machte Schleswig-Holstein jedoch auch deutlich: Der Bund muss seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden und die Liquidität der Krankenhäuser sichern. Dieser Punkt – der die Kliniken in vielen Bundesländern betrifft – wurde vom Bund nicht ausreichend berücksichtigt, sodass sich Schleswig-Holstein weiterhin dafür einsetzt.
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Mit der Bereitstellung von 4 Milliarden Euro Sofort-Transformationskosten wurde ein wichtiger Schritt getan, um die durch Inflation und erhöhte Personalkosten entstandene Refinanzierungslücke wirksam zu reduzieren. Im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser setzen sich die Länder dafür ein, einen verlässlichen Fahrplan für eine finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser zu entwickeln.
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Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Im Gesetzgebungsverfahren haben die Länder – zuletzt in der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juli 2024 – zahlreiche Änderungsbedarfe aufgezeigt. Die meisten davon blieben leider unberücksichtigt.
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Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird daher zu Recht die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und praxistauglichen Weiterentwicklung betont. Ein erster Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz, das KHAG, wurde den Ländern am 5. August 2025 zur Bewertung vorgelegt.
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Am 8. Oktober 2025 gab das Bundeskabinett grünes Licht zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens.
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Am 12. November 2025 wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte ist der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden. Der Bundesrat befasste sich mit dem Gesetzentwurf zuletzt in seiner Plenarsitzung am 21. November 2025. Schleswig-Holstein fordert darin Anpassungen, um die Reform praxistauglich zu gestalten.
Fragen und Antworten
Wollen die Länder eine Krankenhausreform? Ja, die Länder haben sich seit Beginn des Reformprozesses intensiv für eine gute und gelingende Krankenhausreform eingesetzt.
Haben die Länder eine Krankenhausreform verzögert? Nein, die Länder haben sich entsprechend der Vereinbarungen mit dem Bund an den gemeinsamen Fahrplan zu Reform gehalten. Der Bund hatte diesen gemeinsamen Pfad jedoch Mitte 2023 verlassen und den Gesetzentwurf anschließend entgegen der getroffenen Verabredung ohne die Länder verfasst. Auch die geeinte Stellungnahme aller 16 Länder zum Referentenentwurf hatte er nicht berücksichtigt. Inhaltlich hatte sich der Bund von den vereinbarten Eckpunkten entfernt und Vereinbarungen mit den Ländern nicht eingehalten. Zu den nicht eingehaltenen Vereinbarungen gehörten beispielsweise die Zusage, den Gesetzesentwurf gemeinsam zu erarbeiten und ein zustimmungspflichtiges Gesetz zu erlassen (05.01.23), die Zusage zu einer Auswirkungsanalyse vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (23.3.23 und 10.07.23), die Beteiligung des Bundes an einem Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform (Eckpunkte 10.07.23) oder die Zusage, zentrale Kritikpunkte der Länder in einem neuen Arbeitsentwurf aufzugreifen (23.11.23).
Wie haben sich die Länder an diesem Verfahren beteiligt? Die Länder hatten im Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme mit konkreten Verbesserungsvorschlägen inklusive Begründungen beschlossen. Die Länder- und parteiübergreifende Stellungnahme basierte im Kern auf der Stellungnahme der Länder, die bereits in der Länderanhörung zum Referentenentwurf gegenüber der Bundesregierung fristgerecht eingereicht, aber nicht berücksichtigt wurde. Auch nach dem Regierungswechsel der Bundesregierung setzt sich Schleswig-Holstein weiterhin für Verbesserungen bei der Reform ein.
Was waren die Hauptforderungen der Länder bei der Erarbeitung der Reform?
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eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Wirken der Reform
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eine echte, d.h. fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser
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Gestaltungsspielräume für die Krankenhausplanung der Länder, also die Möglichkeit von Kooperationen und Netzwerken, vor allem zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum
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keine Mindestvorhaltezahlen (zusätzlich zu den Mindestmengen des G-BA)
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Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben nicht nur durch Universitätsklinika, sondern auch durch andere große Krankenhäuser
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eine Aufnahme und praxistaugliche Definition der Fachkliniken
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eine praxisnahe und auskömmlich finanzierte Regelung von sektorenübergreifenden, d.h. ambulant-stationären Versorgern
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Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau
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eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds zur Umsetzung der Krankenhausreform
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eine Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung des KHVVG
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eine Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG
Warum kritisierten die Länder die in der Reform des Bundes vorgesehene Vorhaltevergütung? Die Länder fordern seit Jahren eine Vorhaltevergütung – allerdings eine echte, d.h. fallzahlenunabhängige. Entgegen der in der Vergangenheit häufig kommunizierten Informationen des Bundes bestehen im KHVVG jedoch weiterhin eine mittelbare Abhängigkeit der – sogenannten – Vorhaltevergütung von den erbrachten Fallzahlen einer Klinik (mittelbar, da ein Bezug zu den Fallzahlen in den Vorjahren besteht). Damit erzielt diese Regelung gerade nicht die ursprünglich gemeinsam verabredeten Ziele zwischen Bund und Ländern. Die vorgesehene Vorhaltevergütung führt nicht zu einer Entökonomisierung, sondern bietet weiterhin potentielle Fehlanreize, die gerade die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche gefährden könnten.
Warum sorgen sich die Länder um bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land? Zwar sind mit der Reform weitere Sicherstellungszuschläge vorgesehen, die diesen Krankenhäusern zugutekommen können. Um aber überhaupt arbeiten zu dürfen, müssen die Strukturvoraussetzungen so ausgestaltet sein, dass sie auch von kleinen, bedarfsnotwendigen Krankenhäusern auf dem Land erfüllt werden können. Das gelingt nur, wenn sie mit anderen Krankenhäusern kooperieren und in Netzwerke eingebunden werden können.
„Rettet“ die Krankenhausreform die Krankenhäuser vor der Insolvenz? Die Krankenhausreform wird erst in zwei bis drei Jahren wirken. Wer bis dahin die Krankenhäuser „retten“ will, muss dafür sorgen, dass sie auskömmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund regeln, der für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz) zuständig ist. Der Bund muss daher seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden, wie von den Ländern wiederholt gefordert wurde. Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass eine weitere Unterfinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser in den Folgejahren verhindert wird .
Können die Länder die Insolvenzen der Krankenhäuser durch Investitionen aufhalten? Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begründet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Die Gründe, warum Krankenhäuser Insolvenz anmelden, liegen vor allem in erhöhten Betriebsausgaben beispielsweise aufgrund von Tarifsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. Für die Regulierung der Krankenhausvergütung, bzw. die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ ist der Bund verantwortlich (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz). Er muss dafür sorgen, dass die Betriebskosten der Krankenhäuser entsprechend finanziert werden. Die Länder haben keine Kompetenzen, um die derzeitige, nicht ausreichende Betriebskostenfinanzierung zu ändern. Die Länder sind für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zuständig. Es ist richtig, dass auch dort großer Bedarf besteht. Dieser macht im Verhältnis zu den Betriebseinnahmen rechnerisch jedoch nur einen geringen Anteil an den Krankenhauskosten insgesamt aus und ist nicht ausschlaggebend für Insolvenzen.
Informationen zu den Positionen der Länder finden Sie unter Presse - Gesundheitsministerkonferenz (GMK) (gmkonline.de)
Infos zum Thema sind auch auf der Seite der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu finden.
Weitere Informationen zur Krankenhausreform gibt es beim Bundesgesundheitsministerium hier: