Tipp
Checken Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Mögliche finanzielle Entlastung
Wohngeld beantragen
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern einer Wohnung oder eines Zimmers einen Mietzuschuss.
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.
Vorsicht beim Online-Ausfüllen von Wohngeldanträgen
De Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor Webseiten von nicht offiziellen deutschen Behörden bzw. über zweifelhafte Behördenseiten und versteckten Kosten.
Um Wohngeldanträge auszufüllen, gehen Sie bitte über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Dort finden sie das Online-Antragsverfahren oder auch den Vordruck zum Wohngeldantrag von ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.
Wohngeldbehörde im ZuFiSH
Berechtigung vorher prüfen
Wer Wohngeld beantragen möchte, sollte zuvor prüfen, ob er oder sie berechtigt ist. Dazu können Sie zum Beispiel in den FAQ nachgucken.
Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zum Wohngeld (PDF, 508KB, Datei ist barrierefrei)
Oder Sie können den Wohngeldrechner nutzen. Der Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung, ob man eventuell einen Anspruch auf Wohngeld hat.
Zum Wohngeldrechner
Ansprechpersonen
An wen Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Wohngeldbehörde im ZuFiSH
Studienstarthilfe
Durch die beschlossene 29. BAföG-Novelle gibt es ab dem Wintersemester 2024/25 eine "Studienstarthilfe" in Höhe von 1.000 Euro. Berechtigt sind auch Personen unter 25 Jahre, die vor dem Studienstart selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Sie können ab dem 2. September 2024 einen Antrag auf Studienstarthilfe stellen.
Weitere Informationen zur Studienstarthilfe
Studienstarthilfe: Informationen vom Studentenwerk Schleswig-Holstein
Studienstarthilfe: Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wohnberechtigungsschein beantragen und geförderte Wohnung mieten
Wussten Sie, dass schätzungsweise mehr als 30 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine geförderte Wohnung haben? Sogenannte Förderwohnungen sind optisch nicht von frei finanziertem Wohnraum zu unterscheiden. Sie haben aber meist eine niedrigere Miete als andere Wohnungen, da festgesetzte Mietobergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Gleiches gilt für vorgegebene Wohnungsgrößen.
Um eine geförderte Wohnung zu mieten, brauchen Mieterinnen und Mieter einen Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS). Ein Wohnberechtigungsschein ist an bestimmte Bedingungen gebunden, zum Beispiel an Einkommensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen der Verwaltungsbestimmungen zum schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz und im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Zufish).
Anlage 1: Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung
Anlage 2: Besondere Einkommensgrenzen nach § 88 d II. Wohnungsbaugesetz
Zuständig für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen sind die Kommunen. Die jeweiligen Kontaktdaten und welche Unterlagen man benötigt, findet Sie ebenfalls im Zuständigkeitsfinder.
ZuFiSH Wohnberechtigungsschein
Wohnraumförderungsgesetz
Tipps für die Wohnraumsuche
Ihre Stadt/ Ihre Gemeinde fragen
Manche Städte bzw. Gemeinden betreiben sogenannte Vermittlungsstellen für geförderte Wohnungen. Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, ob eine solche Stelle vorhanden ist und ggf. Wohnraum vermittelt werden kann.
Bei Wohnungsunternehmen und Verbänden fragen
Neben den gängigen Wohnungsportalen können Sie auch Wohnungsunternehmen bei sich vor Ort fragen. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) führt zum Beispiel eine Karte mit seinen Mitgliedsunternehmen, ebenso wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – Landesverband Nord e. V. (BFW):
vnw-Mitgliedsunternehmen
Unsere Mitgliedsunternehmen - BFW Landesverband Nord
Bei Wohnprojekten fragen
Tipp
Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt? Dann schauen Sie doch mal auf der Seite der Stiftung trias oder "Gemeinsam statt einsam" vorbei. Auf beiden Seiten können Sie nach Projekten in bestimmten Regionen suchen.
Wohnprojekte Portal der Stiftung trias
Wohnprojekt-Ideen: Gemeinsam statt einsam
Das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung bietet darüber hinaus eine Projektbörse, über welche Gesuche für und Angebote von bestehenden oder geplanten Wohnprojekten zu finden sind:
FORUM Gemeinschaftliches Wohnen - Projektbörse
Wohnraumsuche für Studierende
Studierende können sich auf einen Wohnheimplatz bewerben. Das Studentenwerk betreibt zum Beispiel 21 Wohnheime in Schleswig-Holstein.
Wohnheimverwaltung Studentenwerk Schleswig-Holstein
Neben dem Studentenwerk gibt es auch noch andere kirchliche, gemeinnützige oder private Träger von Wohnheimen für Studierende. Übersichten und Kontaktadressen sowie hilfreiche Infos rund um das Thema Wohnen finden sich auch auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten bzw. Fachhochschulen in Schleswig-Holstein. Hier eine Auswahl:
Wohnen in Kiel (uni-kiel.de)
Wohnheime: Universität zu Lübeck (uni-luebeck.de)
Günstig Wohnen und Leben - Europa-Universität Flensburg (uni-flensburg.de)
FH Westküste: Wohnen
Tipp
Checken Sie, ob Sie als Studentin bzw. Student Anspruch auf Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein haben.
Wohnen für Hilfe
Mit dem Projekt "Wohnen für Hilfe" bringt das Studentenwerk Schleswig-Holstein Studierende auf Wohnungssuche und ältere Menschen oder Familien zusammen, die in ihrem Zuhause Hilfe benötigen. Für Studierende ist das Projekt eine spannende Möglichkeit, kostengünstig zu wohnen, denn sie müssen nur anteilig Nebenkosten zahlen. Es gilt aber die Regel: pro Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Hilfe im Monat. Nähere Auskünfte dazu gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein.
Wohnen für Hilfe: Studentenwerk Schleswig-Holstein
Rechtliche Beratung
Mieterbund
Der Mieterbund Schleswig-Holstein berät Sie in bei Problemen mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
Mieterbund Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale
Auch die Verbraucherzentrale berät zu gewissen Themen im Bereich Wohnen.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Leichte Sprache
Wohnen kostet viel Geld.
Es gibt dafür Hilfe vom Staat.
Damit können Menschen mit wenig Geld besser wohnen.