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Schleswig-Holstein

Institution Gutachterausschuss

Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

Gutachterausschuss für Grundstückswerte und deren Geschäftsstelle

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium, welches bei den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet ist. Als nebengeordnete (kommunale) Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nimmt der Gutachterausschuss Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ohne das er in die Behördenhierarchie eingegliedert ist. Er unterliegt keinerlei Weisungen.

In Schleswig-Holstein sind 15 Gutachterausschüsse eingerichtet.

Übersicht der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein

Jeder Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern, welche alle in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein sollen. Zu Ihnen gehören i.d.R. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige, Bau- und Vermessungsingenieure, Architekten, Immobilienkaufleute, Landwirte und sonstige in der Immobilienwirtschaft erfahrene Personen.

Die Mitglieder des Ausschusses arbeiten weisungsfrei nach bestem Wissen und Gewissen. Sie werden von der Landrätin oder dem Landrat, der (Ober-) Bürgermeisterin oder dem (Ober-) Bürgermeister für die Dauer von 4 Jahren bestellt.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Diese ist bei der Verwaltung der Kreise bzw. kreisfreien Städte eingerichtet. Sie kann durch Vertrag auf Abteilungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen werden. Dies wurde in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön sowie den kreisfreien Städten Lübeck und Flensburg realisiert.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle zählen u.a.:

  • Führen und Auswerten der Kaufpreissammlung
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
  • mündliche und schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten
  • Auftragsannahme für Erstattung von Gutachten oder sonstigen Wertermittlungen sowie deren Vorbereitung

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind Ihre Ansprechpartner und stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Aufgaben

Dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte werden eine Vielzahl vielschichtiger Aufgaben zu Teil, welche in drei Hauptkategorien mit folgender Priorisierung zusammengefasst werden können:

  1. Ableitung von Daten zur allgemeinen Grundstücksmarktinformation
  2. Ableitung von Daten zum Zwecke der Wertermittlung
  3. Gutachtenerstellung

Befugnisse

Um den vielfältigen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, wurden den Ausschüssen durch den Gesetzgeber im § 197 BauGB entsprechende Befugnisse eingeräumt.

Zum Führen der Kaufpreissammlung, zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken bzw. Rechten an Grundstücken oder auch für die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sind die Gutachterausschüsse berechtigt, von auskunftsfähigen Personen, wie Grundstückseigentümern, Mietern, Maklern, Sachverständigen mündliche oder schriftliche Auskünfte über ein Grundstück zu verlangen und bei Bedarf dieses auch zu betreten.

Die Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften kann auch in Form von Rechts- und Amtshilfe bspw. bei Gerichten oder Finanzbehörden erbeten werden.

Ergänzende Informationen

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