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Schleswig-Holstein

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Veränderungssperre

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet erlassen, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, dürfen in diesem Baugebiet weder bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden noch Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die rechtlich zulässig vorher begonnen wurden, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

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Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch

Das vereinfachte Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ist durch bestimmte Erleichterungen im Verfahren zur Aufstellung beziehungsweise Änderung des Bauleitplans gekennzeichnet; insbesondere ist im vereinfachten Verfahren keine Umweltprüfung durchzuführen.

Es kann angewendet werden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert werden oder er lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a oder 2b enthält.

Verfahrensoptimierung

Eine Beschleunigung des Planverfahrens lässt sich beispielsweise erreichen, wenn die Zuständigkeiten ggf. delegiert werden und qualifizierte Planer beauftragt werden können. Auch kann es helfen, frühzeitig grundsätzliche Probleme mit allen Beteiligten zu erörtern und Gutachten einzuholen.

Mehr Details und Möglichkeiten zur Verfahrensoptimierung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Für Projekte, die in der Hand einer Vorhabenträgerin oder eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des Bebauungsplans durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 Baugesetzbuch) ergänzt. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan verbindet – vereinfacht ausgedrückt – Elemente eines Bebauungsplans mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss, im Gegensatz zum herkömmlichen Bebauungsplan als Angebotsplanung, auf die Umsetzung eines konkreten Vorhabens abzielen.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

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Glossar A - Z