Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat, um Unterstützungsleistungen im Alltag zu bezahlen.
Allerdings muss für eine Kostenerstattung das Unterstützungsangebot im Alltag nach Landesrecht anerkannt sein. Das Land Schleswig-Holstein stellt für eine solche Anerkennung Bedingungen an die Qualifikation der Leistungserbringer, um eine gute Qualität in der Pflege sicher zu stellen. Mit der Leistungserbringung sind sowohl professionelle Dienste als auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betraut.
Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Teil der ambulanten Pflegesachleistungen für die Bezahlung der Unterstützungsangebote verwenden. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse beraten.