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Schleswig-Holstein

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Vertrag abschließen

Wenn Sie sich für eine Pflegeeinrichtung entschieden haben, müssen Sie mit dieser Einrichtung einen schriftlichen Vertrag abschließen. In diesem sind alle Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang genau festgehalten. Also beispielsweise welche Pflegeleistungen Sie vereinbaren oder etwa, ob Sie ein eigenes Bad haben. Ebenso ist aufgeführt, welches Entgelt Sie für welche Leistungen zu zahlen haben. Die Einrichtung muss Ihnen hierzu rechtzeitig vor Vertragsabschluss ausreichende schriftliche Informationen zur Verfügung stellen. Die Broschüre „Vertrag im Blick“ von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hilft Ihnen, alle wichtigen Aspekte beim Vertragsabschluss zu berücksichtigen. Sie können sich die Broschüre herunterladen und ausdrucken.

Zur Broschüre „Vertrag im Blick“

Vorsorge treffen

Manchmal kommt es einfach anders, als man es sich gedacht hat. Oder man will gar nicht daran denken. Doch es ist sinnvoll, für den Fall der Fälle vorzusorgen: Wer soll im Notfall für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Was will ich, was will ich nicht? Wie möchte ich leben? Entscheiden Sie rechtzeitig, was Sie wollen und was nicht. So können Sie auch in Notfallsituationen sicher sein, dass Ihr Wille beachtet wird.

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Vorsorgevollmacht

Wer soll für Sie entscheiden dürfen, wenn Sie es einmal nicht mehr selbst tun können? Diese wichtige Entscheidung können Sie selbst treffen und in einer sogenannten Vorsorgevollmacht festhalten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, nach Ihrem Willen für Sie zu entscheiden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können.

Meist sind es Familienangehörige oder Freunde, die eine Vorsorgevollmacht erhalten. Auf jeden Fall sollten diese Menschen Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießen. Sie sollten die Person oder Personen, die Sie für eine Notfallsituation bevollmächtigen möchten, fragen, ob sie bereit ist oder sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie zu übernehmen. Sprechen Sie mit ihnen genau ab, was Sie möchten und was nicht. Halten Sie die Vollmacht schriftlich und am besten notariell beglaubigt fest. Eine Vorsorgevollmacht ist dann besonders wichtig, wenn im Notfall schnell und direkt nach Ihrem Willen gehandelt werden soll. Muss beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt eine geeignete Pflegeeinrichtung für Sie gesucht werden, weil Sie es selbst in dem Moment nicht können, kann die Person Ihres Vertrauens sofort für Sie auf die Suche gehen, in Ihrem Sinne entscheiden und auch für Sie einen Vertrag schließen. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht verfasst haben, wird per Gericht ein gesetzlicher Vertreter (meist ein naher Verwandter) festgelegt.

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